Martinshorn hinter Ihnen, Blaulicht im Spiegel: In diesem Moment bleibt wenig Zeit zum Nachdenken. Mit ein paar klaren Regeln im Kopf machen Sie den Weg frei, ohne sich oder andere zu gefährden.
Was die Signale bedeuten
Blaulicht und Martinshorn zusammen geben einem Einsatzfahrzeug Wegerecht. Für alle anderen heißt das: sofort freie Bahn schaffen. Einsatzkräfte dürfen beides nur nutzen, wenn höchste Eile geboten ist, zum Beispiel um Menschenleben zu retten, schwere Gesundheitsschäden abzuwenden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren oder flüchtige Personen zu verfolgen. Geregelt ist das in § 38 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Erst orientieren, dann reagieren
- Ruhe bewahren und orientieren. Woher kommen die Signale, in welche Richtung fährt das Fahrzeug, kommen mehrere?
- Reagieren. Blinken Sie rechtzeitig, damit klar ist, wohin Sie ausweichen. Achten Sie dabei auf Rad- und Mofafahrende.
- Erst weiterfahren, wenn das Einsatzfahrzeug vorbei ist.
Typische Situationen
- Eine Fahrspur: Alle weichen nach rechts an den Fahrbahnrand aus.
- Zwei oder mehr Fahrspuren: Wer links fährt, weicht nach links aus, alle anderen nach rechts. Das Prinzip kennen Sie von der Rettungsgasse.
- Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe: Tempo verringern und es gegebenenfalls einscheren lassen.
- Im Gegenverkehr: Nach rechts ausweichen, Tempo verringern und wenn nötig anhalten.
- An der roten Ampel: Vor der Ampel nach rechts ausweichen. Laut niedersächsischem Innenministerium und Verkehrswacht dürfen Sie dafür gegebenenfalls auch die Haltelinie überfahren, aber nur, wenn der Verkehr es zulässt.
- Zu Fuß oder mit dem Rad: Lassen Sie Einsatzfahrzeuge passieren, auch wenn Sie eigentlich Vorrang hätten.
Im Notfall zählt jede Minute. Wählen Sie bei Lebensgefahr sofort die 112 (Polizei: 110). Dieser Beitrag ersetzt keine Erste-Hilfe-Ausbildung.
Passend dazu
- Rettungsgasse: wann Sie sie bilden müssen und was Fehler kosten
- Notruf richtig absetzen: welche Nummer wann gilt
- Hilfsorganisationen und Behörden: wer da eigentlich mit Blaulicht unterwegs ist
- Lagemeldung: echte Einsätze, sachlich eingeordnet
Quellen
- Gesetze im Internet (Bundesamt für Justiz): § 38 Straßenverkehrs-Ordnung: Blaues und gelbes Blinklicht (abgerufen am 21.10.2026)
- Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: Flyer Blaulicht (PDF) (abgerufen am 21.10.2026)
- Polizeidirektion Hannover, Feuerwehr Hannover, ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Landesverkehrswacht Niedersachsen: Blaulicht und Martinshorn (PDF) (2011)
Titelbild: camilo jimenez / Unsplash