Bei einem Unfall auf der Autobahn zählt für Verletzte jede Minute. Damit Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei schnell durchkommen, ist die Rettungsgasse Pflicht. Und zwar nicht erst, wenn das Blaulicht im Rückspiegel auftaucht, sondern sobald der Verkehr stockt.
Wann Sie eine Rettungsgasse bilden
Immer dann, wenn Fahrzeuge nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen. Das gilt auf Autobahnen und auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung. So steht es in § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung.
So geht es richtig
Die Gasse entsteht immer zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem direkt rechts daneben. Das heißt:
- Wer ganz links fährt, weicht nach links aus.
- Alle anderen weichen nach rechts aus.
Das gilt bei zwei, drei oder mehr Fahrstreifen gleichermaßen. Halten Sie die Gasse frei, bis der Verkehr wieder ungehindert fließt, also auch dann, wenn das erste Einsatzfahrzeug schon vorbei ist. Es können weitere folgen.
Und der Standstreifen?
Der Seitenstreifen, oft Standstreifen genannt, gehört laut Straßenverkehrs-Ordnung nicht zur Fahrbahn. Er ist also keine Ausweichspur, auf die man im Stau einfach ausweicht. Die Rettungsgasse entsteht zwischen den Fahrstreifen.
Was Verstöße kosten
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit mindestens 200 Euro und 2 Punkten in Flensburg rechnen, dazu kommt in der Regel ein Monat Fahrverbot. Wer die Gasse unberechtigt befährt, zahlt noch mehr. Sie ist ausschließlich für Polizei- und Hilfsfahrzeuge da.
| Verstoß | Keine Gasse gebildet | Gasse befahren |
|---|---|---|
| ohne weitere Folgen | 200 € | 240 € |
| mit Behinderung | 240 € | 280 € |
| mit Gefährdung | 280 € | 300 € |
| mit Sachbeschädigung | 320 € | 320 € |
Jeweils 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bußgelder und Fahrverbot nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (Nr. 50 und 50a), Punkte nach Service-BW.
Im Notfall zählt jede Minute. Wählen Sie bei Lebensgefahr sofort die 112 (Polizei: 110). Dieser Beitrag ersetzt keine Erste-Hilfe-Ausbildung.
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Quellen
- Service-BW, Innenministerium Baden-Württemberg: Rettungsgasse (Freigabe 05.08.2026)
- Gesetze im Internet (Bundesamt für Justiz): § 11 Straßenverkehrs-Ordnung: Besondere Verkehrslagen (abgerufen am 21.10.2026)
- Gesetze im Internet (Bundesamt für Justiz): § 2 Straßenverkehrs-Ordnung: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (abgerufen am 21.10.2026)
- Gesetze im Internet (Bundesamt für Justiz): Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage Nr. 50 und 50a (abgerufen am 21.10.2026)
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